AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“)

teilweise basierend auf den Empfehlungen des Texterverbandes

DETEXTO – Sigrid Dahari (nachfolgend „Texterin“)

Die AGB gelten für alle der Texterin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1
Alle Texte und Konzepte der Texterin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.2
Die Texte und Konzepte der Texterin dürfen, falls nicht anders vereinbart, nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Texterin verändert werden. Dies gilt sowohl für das Original als auch für Reproduktionen. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Texterin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3
Textpassagen, die auf ausdrücklichen Wunsch vom Auftraggeber wortwörtlich in die Texte übernommen wurden, ändern nichts am grundsätzlichen Urheberrecht für den Gesamttext. Dieses liegt bei der Texterin.

1.4
Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck (z. B. Einsatz auf Website) erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

1.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

1.6
Die Texterin hat, sofern nicht anders vereinbart, das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und auf den Websites, die seine Texte enthalten, als Urheber genannt zu werden.

2 VERGÜTUNG

2.1

Die Anfertigung von Texten und Konzepten (auch von Entwürfen) und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage eines individuellen Angebotes auf Basis eines Stundensatzes von 85,00 Euro. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziffer 1.2) abgegolten.

2.2.
Die Texterin ist berechtigt Zwischenrechnungen zu stellen.

2.3
Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang oder anderem Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, zum Beispiel als Slogans oder Claims, so ist die Texterin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Texterin bleibt davon unberührt.

2.4
Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr.7 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz)  sind Unternehmen, die bei mir als Texterin regelmäßig Werbemaßnahmen, Texte und Öffentlichkeitsarbeit in Auftrag geben, verpflichtet, an die KSK (Künstlersozialkasse) eine  Künstlersozialabgabe zu entrichten. Deren Prozentsatz entspricht den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (derzeit 5% vom Netto-Auftragswert).

Zur Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Künstlersozialabgabe gehören gem. § 25 Abs.1 Satz 1 KSVG Zahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten.

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören nur Zahlungen an:  juristische  Personen des privaten Rechts (z.B. GmbH, AG, eingetragener Verein, eingetragene Genossenschaft, KG auf Aktien) und GmbH & Co. KG sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Anstalten, Körperschaften und Stiftungen).

Als selbstständige Künstlerin entspreche ich nicht diesen Unternehmensformen – gezahlte Entgelte an mich fallen in die Bemessungsgrundlagen meiner Auftraggeber. Fragen beantworten die KSK unter
Telefon 04421 7543 – 9 oder Ihr Steuerberater.

3 FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1
Die Texterin ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen. Ferner ist die Texterin berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Die individuellen Zahlungsmodalitäten können dem Angebot entnommen werden und gelten bei Angebotsannahme.

Alle Beträge sind, wenn nichts anderes in der individuellen Rechnung festgelegt, nach Abnahme der Texte ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zahlbar.

4 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans nach Abnahme werden gesondert nach Zeitaufwand zu meinem Stundensatz berechnet.

4.2
Die Texterin ist berechtigt, die bei Bedarf zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Texterin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Texterin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5 EIGENTUMSVORBEHALT

5.1
An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2
Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6 KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

6.1
Falls nichts anderes vereinbart wird, sind je angebotenem Text 2 Korrekturschleifen enthalten. Jeder darüber hinausgehende Aufwand wird zum aktuel gültigen Stundensatz von 85,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer abgerechnet.

6.2
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Texterin Korrekturmuster vorzulegen.

6.3
Die Produktionsüberwachung durch die Texterin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

6.4
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin mindestens fünf einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (siehe auch Ziff. 9).

7 HAFTUNG UND ABNAHME

7.1
Die Texterin haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2
Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Texterin. Die Texterin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3.
Die Texterin prüft ihre Texte mehrfach gründlich und eingehend, übernimmt aber kein Lektorat für ihre Texte im eigentlichen Sinne (es sei denn, sie wird in Sonderfällen damit explizit beauftragt). Die finale Prüfung der Rechtschreibung / Grammatik erfolgt durch den Kunden selbst oder durch ein Lektorat auf Kosten des Kunden. Verzichtet der Kunde auf das Lektorat, nimmt er mögliche Fehler in Kauf und kann die Texterin nicht für sie verantwortlich machen.

7.4
Die Texterin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

7.5
Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

7.6
Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt jedes abgelieferte Einzelwerk 14 Tage nach Erstabgabe als abgenommen. Eventuell noch ausstehende im Vertrag enthaltene Korrekturschleifen bleiben davon unberührt. Dies bedeutet, dass Korrekturen an Texten im Rahmen der Vereinbarungen auch nach ihrer Inrechnungstellung innerhalb einer angemessenen Frist noch vorgenommen werden.

7.7
Beanstandungen offensichtlicher Mängel am Gesamtwerk sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Texterin geltend zu machen und ihr eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.8
Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.

8 GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text und/oder nach Ausschöpfung der beiden Korrekturstufen weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9 REFERENZBELEGE

Die Texterin behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erstellten Texte und Konzepte für eigene Referenzzwecke unter Benennung des Auftraggebers zu nutzen und ggf. auf die Website des Auftraggebers zu verlinken.

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1
Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.

10.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

10.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

 

Stand: Januar 2024